Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AVP GmbH
Am Hasenbiel 26-28, 76297 Stutensee
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der AVP GmbH(im Folgenden „AN“–Auftragnehmer genannt) und ihren Kunden (im Folgenden „AG“–Auftraggeber genannt).
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des AG gelten nur, wenn der AN diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.
2. Vertragsgrundlagen
Bei Widersprüchen gelten in folgender Reihenfolge:
a) Die individuellen Vereinbarungen im Auftrag,
b) Diese AGB,
c) Die Vereinbarungen des Angebots oder der Auftragsbestätigung.
3. Angebote und Auftragsannahme
3.1 Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Sie verlieren nach 30 Kalendertagen ihre Gültigkeit, wenn nicht anders im Angebot beschrieben.
3.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des AN oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den AN.
4. Pflichten der Parteien
4.1 Beide Parteien verpflichten sich, bei auftretenden Schwierigkeiten oder Verzögerungen unverzüglich zu informieren.
4.2 Der AN ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag an geeignete Dritte zu übertragen, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich oder zweckmäßig ist.
Die Auswahl der Dritten erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der fachlichen Eignung. Der AG wird rechtzeitig darüber informiert, sofern die Weitergabe von Teilendes Auftrags nicht bereits aus der Natur der Leistung ersichtlich ist.
II. Vergütung und Preise
1. Preisangaben
1.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.2 Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich zu vergüten.
1.3 Transport- und Verpackungsmaterial geht bei Beginn der Arbeiten in das Eigentumsverhältnis des AG über und ist durch diesen sach- und fachgerecht zu entsorgen.
2. Preisänderungen
2.1 Ändert sich der Leistungsumfang durch Anweisungen des AG, ist ein neuer Preis zu vereinbaren.
2.2 Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag vorgesehen sind, werden nach Aufwand berechnet.
2.3 Leistungen, die vorab nicht ersichtlich waren und für die Durchführung des Angebots notwendig sind, werden gesondert in Rechnung gestellt und gelten als zusätzliche Leistungen zum Angebot.
3. Zuschläge
3.1 Für Über-, Nacht-, Sonn -und Feiertagsstunden sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
4. Abschlagszahlungen
4.1 Der AN ist berechtigt, Vorkasse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Ohne spezielle Vereinbarung kann der AN einen Abschlag von bis zu 1/3 des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten verlangen.
III. Zahlungsbedingungen
1. Fälligkeit
1.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.
2. Verzug
2.1 Bei Zahlungsverzug berechnet der AN Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB.2.2 Für Mahnungen wird eine Gebühr von12,50 Euro pro Mahnung erhoben.
3. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
3.1 Der AG kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
IV. Lieferzeit und Montage
1. Lieferfristen
1.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
1.2 Bei höherer Gewalt verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
2. Mitwirkungspflichten des AG
2.1 Der AG hat dafür zu sorgen, dass der AN ungehinderten Zugang zur Baustelle hat.
2.2 Lager-, Arbeitsplätze sowie Strom- und Wasseranschlüsse sind dem AN unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
V.Eigentumsvorbehalt
1. Eigentumsvorbehalt
1.1 Der AN behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
1.2 Bei Zahlungsverzug darf der AN gelieferte Waren demontieren und zurücknehmen. Die Kosten hierfür trägt der AG.
VI. Gewährleistung und Mängel
1. Mängelanzeige
1.1 Der AG muss Mängel unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich anzeigen.
2. Rechte bei Mängeln
2.1 Der AN kann nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen.
2.2 Ein farblicher Unterschied der Module ist kein Mangel.
2.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für Sachmängel, sofern keine längere Garantie besteht.
VII. Haftung
1. Haftungsbeschränkung
1.1 Der AN haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
1.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN nur für wesentliche Vertragspflichten.
1.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
2. Produkthaftung
2.1 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
VIII. Datenschutz
1. Datenschutzbestimmungen
1.1 Der AN verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Datenschutzgesetzen. Weitere Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stutensee, sofern der AG Kaufmann ist.
2. Rechtswahl
2.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
3. Salvatorische Klausel
3.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.